Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement

Seit dem 01.01.2004 besteht nach § 135 a Abs. 2 Nr. 2 SGB V für Ärzte und Psychotherapeuten die Pflicht, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln.

Die Praxis Breit richtet sich für ihr Qualitätsmanagement an dem von der KBV entwickelten System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen) nach den Vorgaben des G-BA.