Krankenkasse / Bezahlung
Die Praxis Breit übernimmt Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen, der DGUV, Privatpatienten und Selbstzahler.
Die kognitive Verhaltenstherapie, wie sie in der Praxis Breit angeboten wird, ist eine von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Therapieform.
Vor der eigentlichen Psychotherapie gibt es zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde und später sogenante „probatorische Sitzungen“. Am Ende dieser probatorischen Sitzungen wird – gemeinsam mit den Betroffenen – entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt wird.
Die Krankenkassen übernehmen sowohl die Kosten für die Sprechstunde als auch die für die „probatorischen Sitzungen“. Die Anzahl der Sitzungen ist beschränkt.
Wichtig: Bitte informieren Sie die Therapeutin (möglichst zum ersten Gespräch) darüber, wenn in den letzten zwei Jahren eine Psychotherapie stattgefunden hat. Hier benötigt es eine gesonderte Antragsstellung