Die psychotherapeutische Sprechstunde
Um ein zeitnahes Kennenlernen eines Psychotherapeuten zu ermöglichen, wird seit dem 01.04.2017 für kassenversicherte Patienten eine psychotherapeutische Sprechstunde angeboten.
Hier soll erhoben werden, ob der Patient/die Patientin eine Psychotherapie benötigt, eine Beratung ausreichend oder andere Maßnahmen benötigt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann schon in der Sprechstunde eine ausführliche Diagnostik notwendig sein.
Sollte sich in der Sprechstunde eine Indikation zur Psychotherapie gestellt werden, kann dieses in probatorische Sitzungen übergehen.